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Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Gesammelte Werke. In Verbindung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft herausgegeben von der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste.

1957 erteilte die Deutsche Forschungsgemeinschaft den Auftrag für eine neue, historisch-kritische Gesamtausgabe: Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Gesammelte Werke (GW), die später von der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften übernommen und fortentwickelt wurde. Die zunächst in Bonn und seit 1968 im Hegel-Archiv (Direktor: Walter Jaeschke) an der Ruhr-Universität Bochum erarbeitete Edition ist grundsätzlich chronologisch angelegt und wird alles umfassen, was von Hegel überliefert ist: die publizierten Schriften in den verschiedenen Fassungen, Manuskripte, Fragmente, Exzerpte, Vorlesungsnachschriften, Briefe und den amtlichen Schriftwechsel.

Als erste Abteilung der Akademieausgabe der Gesammelten Werke werden in 22 Bänden alle gedruckten Schriften sowie überlieferte Manuskripte und Entwürfe von Hegels Hand veröffentlicht. 19 Bände liegen bereits vor, die drei weiteren befinden sich in Vorbereitung.

Die zweite Abteilung umfaßt die Vorlesungen Hegels auf der Grundlage der überlieferten Nachschriften und Manuskripte und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der GW, da Hegel wesentliche Systemteile seiner Philosophie (etwa die Ästhetik, die Naturphilosophie, die Religionsphilosophie) nicht in ausgearbeiteter Form publiziert, sondern nur mündlich vorgetragen hat. Auch ging die Wirkung seiner Philosophie in hohem Maße von seinen Berliner Vorlesungen aus. Die zweite Abteilung der GW wird, geordnet nach den zehn Vorlesungsdisziplinen, die Bände 23 bis 32 umfassen.

Die Eigenheiten der Hegelschen Schreibung und Zeichensetzung bleiben erhalten, Lesarten und Konjekturen werden in textkritischen Apparaten verzeichnet, Zitatnachweise und bibliographische Angaben zu den von Hegel erwähnten Werken und Autoren in Anmerkungen angegeben. Editorische Berichte geben Aufschluß über die Konstitution der Texte, wobei alles Notwendige über Entstehung, Überlieferung oder etwaige frühere Editionen eines Werkes oder Textstückes mitgeteilt wird. Namenregister beschließen die Bände.

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